In meiner Tätigkeit als Berufsbetreuerin bin ich immer wieder auf folgende Situationen getroffen:
- der Klient übersiedelt aus gesundheitlichen Gründen ins Heim. Bei der Wohnungsräumung wird Bargeld aufgefunden, teilweise in erheblicher Höhe.
- Der Klient entwickelt zunehmend eine Demenz, holt Geld von der Bank ab und deponiert dieses irgendwo. Aufgrund seiner Demenz vergisst er aber, dass er das Geld deponiert hat. Also geht er erneut zur Bank und holt sich Geld, in der vermeintlichen Annahme, er habe kein Bargeld.
- Messihaushalte oder sonstige vermüllte Haushalte nach Bargeld zu durchsuchen ist nahezu unmöglich. Auch wenn dies für den Geldsuchhund eine besondere Herausforderung darstellt, kann es die Suche nach Bargeld mit Hilfe eines Hundes erheblich vereinfachen. Ich habe Haushalte gesehen, in denen man nicht auf die Idee gekommen wäre, das darin Geld zu finden gewesen wäre, da der Haushalt insgesamt verwahrlost war. Trotzdem wurden zum Teil zwischen Zeitungspapier, dass für das Altpapier vorgesehen war, Summen an Bargeld in vierstelliger Höhe gefunden.
Beide Szenarien können zu Problemen führen, denn oftmals fehlt dieses Geld an anderer Stelle und als Berufsbetreuer muss dem Betreuungsgericht gegenüber stets nachgewiesen werden, wofür das Geld des Klienten verwendet wurde.